Einzeltherapie
Wenn zunehmende Unruhe, anhaltende Schlaflosigkeit und ein störendes Gefühl von Krankheit, also die Genussfähigkeit im Leben beginnt verloren zu gehen, wenn der Horror von Depression die Menschen anfängt zu übermannen, sie sich nicht mehr sicher fühlen und die Ruhelosigkeit überhand nimmt, dann ist schnelles Handeln geboten.
Sich anderen anzuvertrauen, gerade in einer Situation, die wir eher mit körperlichen Erkrankungen nicht in Verbindung bringen, fällt nicht immer leicht. Oft sind unbewusstes Schuld- und Schamgefühl der Grund dafür, dass die Menschen zögern, Hilfe zu suchen, oftmals wissen sie auch nicht, wo sie diese suchen und finden können.
In einem solchen Falle ist die Entscheidung, einen Arzt und Psychotherapeuten aufzusuchen, in der Regel die richtige Entscheidung. Der Betroffene kann sich ohne „lästige“ andere Zuhörer öffnen und anvertrauen. Im gemeinsamen Gespräch (Vorgespräch) entscheiden dann Therapeut und Patient über die mögliche Art der Behandlung. Als Einzeltherapie stehen sowohl die Kurzzeittherapie (25 Stunden) als auch die tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie (50 Stunden +) als auch die analytische Psychotherapie (160 Stunden +) zur Verfügung.
In der Regel bedarf es hierzu eines Antrags, welcher nach etwa fünf probatorischen Sitzungen bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vom Arzt gestellt werden muss.